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		 Liebe 
		Leserinnen und Leser, 
		Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben keinen Humor. Bevor Sie 
		jetzt empört auf den Löschknopf drücken, seien Sie versichert: Nicht wir 
		denken das. Ingo Appelt sagte es neulich dem DGB in einem
		
		Interview. Seine Laufbahn als Comedian habe bei der IG Metall 
		begonnen, und dort hätte niemand gelacht. Wäre das bei ver.di anders 
		gewesen? Wir wissen es nicht. Immerhin versichert Appelt im selben 
		Interview, dass er den Betriebsrat wichtig findet. Womit wir den Bogen 
		zu unserem Thema geschlagen hätten: zur Mitbestimmung. 
		Ihnen alles Gute für 2018. Und lachen Sie einfach mal, auch wenn’s 
		weh tut. 
		Ihre 
		Redaktion von BayernUp2Date  
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		Inhalt: 
		+
		Mitbestimmung am 
		Arbeitsplatz 
		+ Was sich ändern müsste 
		+ Zum Weiterlesen 
		+ Echt jetzt? 
		+ Termine 
		+ 
		An- 
		und abmelden, PDF, Impressum  
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		 Mitbestimmung am 
		Arbeitsplatz 
		
		Allein machen sie dich ein, textete die Rockband Ton, Steine, 
		Scherben im Jahr 1971. Ein Jahr später trat das bis heute fast 
		unveränderte
		
		Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es war zwar fortschrittlicher 
		als das von 1952, enthielt aber längst nicht alles, was die 
		Gewerkschaften sich gewünscht hatten. Ob es an den bescheidenen 
		Mitwirkungsrechten liegt, dass immer weniger Betriebe einen Betriebsrat 
		haben? Auch heute machen sie dich schließlich ein, wenn du allein bist. 
		Das Bewusstsein dafür scheint aber zu schwinden. Wo Erwerbstätige nicht 
		erkennen, dass der Betriebs- oder Personalrat ihre Lobby ist, kämpft 
		dieser auf verlorenem Posten. Wenn die Chefetage ihn dann auch noch als 
		natürlichen Gegner betrachtet, fragt sich mancher Betriebsrat, wofür er 
		sich das eigentlich antut.   
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		 Was sich 
		ändern müsste 
		Wie Mitbestimmung in Zeiten der Digitalisierung sinnvollerweise 
		aussieht, hat ver.di im Oktober 2016 in einem
		
		Diskussionspapier beschrieben. Einige Vorschläge sind tatsächlich 
		ins Weißbuch Arbeit 4.0 gelangt. Bis solche Gewerkschaftswünsche 
		allerdings Gesetz werden, erst recht die bisher ignorierten, dürfte es 
		dauern. Spätestens am 25. Mai 2018, wenn Deutschland sein 
		Datenschutzgesetz der europäischen Datenschutzgrundverordnung angepasst 
		haben muss, wird sich zeigen, ob die zuständigen Ministerien 
		„Handlungsbedarf bei den Mitbestimmungsrechten“ erkannt haben, was sie 
		im Juni 2017 ja zu untersuchen versprachen (siehe „Digitalpolitik 
		...“, S. 55). Allen, denen das fünfseitige ver.di-Papier zu lang ist, 
		empfehlen wir das
		
		Interview mit Karl-Heinz-Brandl oder die
		
		Kurzfassung auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.  
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		 Zum Weiterlesen 
		Das letzte Plätzchen ist gegessen, der letzte Glühwein getrunken. Selbst 
		mit Alexa oder Siri ist kein vernünftiges Gespräch mehr möglich, ganz zu 
		schweigen von der Familie. Für solche tristen Abende im Weihnachtsurlaub 
		haben wir ein paar Lektüretipps. Vielleicht lesen Sie ja tatsächlich 
		einmal alles, was in den
		
		13 Ausgaben von BayernUp2Date verlinkt ist? Speziell zum heutigen 
		Thema empfehlen wir darüber hinaus die Unterlagen für den Workshop 
		„Mobile Arbeit und Mitbestimmung“ beim
		
		ver.di-Digitalisierungskongress 2016 sowie alles unter
		
		Mitbestimmung auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung. Im 
		Forschungsbericht „Plattformökonomie 
		und Crowdworking" vom November 2017 finden Sie auf S. 75/76 
		unterschiedliche  Positionen zur Mitbestimmung, je nachdem, wer gefragt 
		war. Wenig überraschend finden Arbeitgeber es nicht nötig, dem 
		Betriebsrat mehr Rechte zu geben. Im Gegenteil. Beim Deutschen 
		Arbeitgebertag Ende November hieß es sogar, es sei „nicht mehr 
		zeitgemäß“, wenn Betriebsräte bei der Einführung von Software gefragt 
		würden. Das
		
		berichtet der DGB, der am Beispiel von Microsoft Office 365 erklärt,
		
		weshalb er das ganz anders sieht.      
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		 Echt jetzt? 
		Es ist uns nicht gelungen, einen automatischen Betriebs- oder 
		Personalrat zu finden. Immerhin haben wir
		Elbot 
		entdeckt. Mit diesem Diplom-Humanologen und Experten für menschliche 
		Unzulänglichkeiten können Sie sich schriftlich unterhalten. Er erklärt 
		Ihnen zum Beispiel, warum Roboter Windeln tragen. Wenn Sie ihn nach 
		Betriebsrat oder Personalrat fragen, antwortet er jedesmal etwas anderes 
		und bildet insofern die Komplexität des Themas Mitbestimmung zutreffend 
		ab. Sie können mit Elbot zudem wunderbar darüber streiten, wie viel 2 
		plus 2 ist. Oder 9999 geteilt durch 1. Wenn Sie lange genug durchhalten, 
		gibt Elbot auf – anders als ein guter Betriebsrat.   
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		Termine 
		
			- 
			Mittwoch 13. Dezember 2017, 17:30 Uhr, München: „Was 
			bedeutet die Digitalisierung der Arbeit für den Einzelnen?“. 
			Eine offene Diskussion der Fraunhofer Academy.
			
			Infos und Anmeldung
 
			- 
			 Montag 15. Januar 2018, 10-17:30 Uhr, Bildungs- und 
			Tagungszentrum HVHS Springe, 2. Werkstattgespräch gute digitale 
			Arbeit und Mitbestimmung: „Qualifizierung für Digital und 
			digitale Qualifizierung: Welche Berufe und Kompetenzen braucht die 
			Arbeitswelt 4.0?“
			Programm und 
			Anmeldung
 
			- 
			Montag 16. April 2018, 10-17:30 Uhr, Bildungs- und Tagungszentrum 
			HVHS Springe, 3. Werkstattgespräch gute digitale Arbeit und 
			Mitbestimmung: „Digitalisierung und Datenschutz. Welche 
			neuen und alten Anforderungen gibt es in der Digitalisierung?“
			Programm und 
			Anmeldung 
 
		 
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		Verantwortlich: 
		Hans Sterr, ver.di Bayern, 
		Schwanthalerstraße 64, 80336 München 
		Tel. +49 89 59977 2102,
		hans.sterr@verdi.de,
		http://bayern.verdi.de 
		Redaktion: 
		Ursula Walther,
		uwa-bayernup2date@web.de
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